Skip to main content

Rechtsanwalt
Martin Urbaniak

Fachanwalt für Strafrecht


Ich verteidige Sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in gerichtlichen Verfahren an Amtsgerichten/Schöffengerichten, Verfahren an Landgerichten und Verfahren am Oberlandesgericht.


Ich stehe auch als Pflichtverteidiger, in Untersuchungshaftsachen, in Jugendstrafsachen und als Nebenklagebeistand an Ihrer Seite.


Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Verfahren quer durch die Republik verteidige ich Sie mit Fachkenntnis, Engagement und Strategie gegen die gegen Sie erhobenen Tatvorwürfe.

Meine Rechtsgebiete


Strafdelikte, von Vermögensdelikten über Körperverletzung bis hin zu komplexen Wirtschafts- oder Betäubungsmitteldelikten. Unabhängig vom Tatvorwurf ist eine frühzeitige und strategische Verteidigung entscheidend, um Ihre Rechte konsequent zu wahren.

Strafverteidigung

Eine effektive Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Pflichtverteidigung

In bestimmten Verfahren schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Verteidigers vor. Als Pflichtverteidiger stehe ich Ihnen auch dann zur Seite, wenn Ihnen ein Verteidiger beigeordnet wird. Eine engagierte und strategische Verteidigung ist unabhängig von der Art der Bestellung selbstverständlich.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht verfolgt andere Ziele als das allgemeine Strafrecht. Im Mittelpunkt stehen Erziehung und Zukunftsperspektive. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende mit besonderem Augenmerk auf deren persönliche Situation und Entwicklung.

"Eine gute Verteidigung ist der beste Angriff. Angriff auf Anklageschriften, auf Strafbefehle, auf Haftbefehle, auf Tatvorwürfe aller Art. Verteidigung ist Angriff und Durchsetzung von Recht."

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigung strategisch vorbereiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.